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Worum geht es bei dieser Steuer?

Seit dem 1. Juli 2016 wird die Steuer für nachhaltigen Tourismus auf alle Übernachtungen in touristischen Unterkünften auf den Balearischen Inseln erhoben. Dank Ihres Beitrags können wir erhebliche Investitionen tätigen, um die territorialen und ökologischen Auswirkungen des Tourismus auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera auszugleichen.

Zwecke:

Umweltschutz
Das wichtigste Ziel ist der Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung der Umwelt. Das bedeutet beispielsweise die Verbesserung geschützter Naturparks und die Stärkung der Erhaltung natürlicher Ökosysteme sowie der heimischen Flora und Fauna.

Nachhaltiger Tourismus
Dank der Einnahmen aus der Steuer können wir auch in die Förderung eines nachhaltigen Tourismus in der Nebensaison investieren. Wenn mehr Menschen uns im Herbst, Winter oder Frühling besuchen, können wir mehr Arbeitsplätze schaffen. Um dies zu erreichen, könnten wir beispielsweise Wander- und Radwege restaurieren und die Wegmarkierungen verbessern.

Kulturelles Erbe
Ein weiteres Ziel der Steuer ist die Restaurierung und Sanierung des historischen und kulturellen Erbes. Wenn wir historische Gebäude und archäologische Stätten restaurieren, können wir sie unseren Besuchern zugänglich machen – so haben Sie die Möglichkeit, unsere Kultur und Geschichte besser kennenzulernen.

Forschung
Die Förderung wissenschaftlicher Forschungsprojekte, die zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen oder mit dem Tourismus in Verbindung stehen, wird es uns ermöglichen, die Inseln so zu erhalten, wie sie heute sind: umgeben von einem sauberen, gesunden Meer und einer intakten Umwelt. Zudem hilft es uns, unser touristisches Angebot weiter zu verbessern und zu modernisieren.

Ausbildung und Arbeitsplätze
Zu den Zielen, die mit den Steuereinnahmen erreicht werden sollen, gehören auch Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung, die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze und eine höhere Beschäftigungsrate in der Nebensaison. Dies könnte beispielsweise durch ein breiteres Angebot an beruflicher Ausbildung realisiert werden. 

Betrag

Die neuen Sätze der Steuer für nachhaltigen Tourismus für alle Aufenthalte in touristischen Unterkünften auf den Balearischen Inseln traten am 29. Dezember 2017 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind:

• In der Nebensaison (zwischen dem 1. November und dem 30. April eines jeden Jahres) bleibt der Betrag unverändert. Die Erhöhung beschränkt sich auf Aufenthalte in der Hochsaison. Konkret verdoppelt sich der allgemeine Steuersatz, sodass die Steuerermäßigung in der Nebensaison 75 % beträgt.

• Ab sofort gelten Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, die in einem Hafen der Balearen anlegen, als "touristischer Aufenthalt", unabhängig von der Anzahl der Stunden des Aufenthalts im Transit, und unterliegen daher der Anwendung der Steuer. Kreuzfahrtpassagiere, deren Schiffe ihren Basishafen auf den Balearen haben, sind von der Steuerzahlung befreit. Die Höhe der Steuer hängt von der Kategorie der Unterkunft ab.

Steuer für nachhaltigen Tourismus
Art der Unterkunft: 2018
Euro pro Tag *
Hochsaison
(1. Mai - 31. Oktober)
2018
Euro pro Tag *
Nebensaison
(1. November - 30. April)
5-Sterne, 5-Sterne-Luxus und 4-Sterne-Superior-Hotels / 4-Schlüssel-Superior- und 4-Schlüssel-Touristenapartments 4 € +10% MwSt. 1 € +10% MwSt.
4-Sterne- und 3-Sterne-Superior-Hotels / 3-Schlüssel-Superior-Touristenapartments 3 € +10% MwSt. 0,75 € +10% MwSt.
1-, 2- und 3-Sterne-Hotels und Touristenapartments 2 € +10% MwSt. 0,5 € +10% MwSt.
Ferienvermietungen (Fincas, Apartments, Häuser) und andere touristische Unterkünfte 2 € +10% MwSt. 0,5 € +10% MwSt.
Landhotels, Agrotourismus-Unterkünfte und Inlandstourismus-Unterkünfte 2 € +10% MwSt. 0,5 € +10% MwSt.
Hostels, Pensionen, Gasthäuser, Herbergen, Campingplätze, Schutz- und Berghütten 1 € +10% MwSt. 0,25 € +10% MwSt.
Touristische Kreuzfahrtschiffe 2 € +10% MwSt. 0,5 € +10% MwSt.

Befreiungen

1. Kinder unter 16 Jahren sind von der Steuer befreit.

2. Langzeiturlauber erhalten ab dem neunten Tag ihres Aufenthalts in derselben Unterkunft eine 50%ige Ermäßigung auf die Steuer.

3. Kreuzfahrtpassagiere, deren Schiffe ihren Basishafen auf den Balearen haben, sind von der Steuerzahlung befreit.